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Baulicher Brandschutz

Abschottungen, Brandschutzwände, Bekleidungen und Schachtsanierungen – nach objektspezifischen Vorgaben.

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Leitungsabschottungen und Schachtverkleidung im baulichen Brandschutz

Leitungsabschottungen

Bei Durchführungen durch feuerwiderstandsfähige Bauteile sind geprüfte und für den jeweiligen Anwendungsfall geeignete Abschottungssysteme mit den vorgeschriebenen Randbedingungen einzusetzen.

Brandschutzwände und Verkleidungen

Die erforderliche Feuerwiderstandsfähigkeit richtet sich nach dem Bauvorhaben und dem maßgeblichen Brandschutzkonzept beziehungsweise den bauordnungsrechtlichen Anforderungen.

Installationsschächte und Schachtsanierung

Bestand, Leitungsführung, notwendige Abschottungen und Zugänglichkeit sind vor der Festlegung der Sanierungsmaßnahmen zu prüfen.

Nachweise und Ausführung

Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise, Montageanleitungen, Übereinstimmungsbestätigungen beziehungsweise weitere erforderliche Dokumentation sind objektspezifisch zu berücksichtigen. Es werden keine pauschalen Feuerwiderstandsklassen zugesagt.

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Häufige Fragen zu Baulicher Brandschutz

1. Welche Leitungen können abgeschottet werden?

Das hängt vom Leitungstyp, der Bauteilkonstruktion und dem für den Anwendungsfall geeigneten Abschottungssystem ab.

2. Braucht jede Abschottung einen Nachweis?

Die maßgeblichen bauordnungsrechtlichen und systembezogenen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsanforderungen sind zu prüfen.

3. Sind Sanierungen bestehender Schächte möglich?

Der erforderliche Umfang lässt sich erst nach Prüfung des Bestands und der Brandschutzanforderungen bestimmen.

4. Welche Feuerwiderstandsklasse wird erreicht?

Diese ergibt sich nicht aus einer allgemeinen Leistungsbeschreibung, sondern aus der geforderten und nachgewiesenen Bauart beziehungsweise Konstruktion.

5. Wer führt die Arbeiten aus?

Die Ausführung wird nach den gesetzlichen, technischen und gegebenenfalls handwerksrechtlichen Anforderungen organisiert.

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