Badsanierung & Badmodernisierung
Bäder neu denken: Teilmodernisierung, Komplettsanierung und pflegegerechter Umbau – mit klarer Abstimmung der ausführenden Gewerke.
ANGEBOT ANFRAGEN
Badsanierung mit Konzept
Vom ersten Gespräch bis zur Abstimmung des Bauablaufs betrachten wir den vorhandenen Raum, die technische Ausgangssituation und den gewünschten Umfang. Ob einzelne Anpassungen oder eine umfassende Modernisierung sinnvoll sind, richtet sich nach dem konkreten Bestand.
Komplettbad und Teilmodernisierung
Eine Badsanierung kann den Rückbau bestehender Einbauten, neue Wand- und Bodenoberflächen, die Anpassung der Raumaufteilung und die Erneuerung von Sanitärgegenständen betreffen. Welche Gewerke erforderlich sind, wird im Einzelfall ermittelt. Zulassungspflichtige Leistungen werden durch entsprechend berechtigte Partnerunternehmen ausgeführt.
Pflegegerechte Badsanierung und Zuschüsse
Ein bodengleicher oder schwellenreduzierter Duschbereich, Haltemöglichkeiten und ausreichend Bewegungsflächen können den Alltag erleichtern. Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 4.180 Euro je Maßnahme bewilligen. Die Beantragung und die Entscheidung erfolgen individuell durch die Pflegekasse; nicht jede Sanierung ist förderfähig.
Abrechnung mit der Pflegekasse
Wir können die für eine Förderanfrage erforderlichen Informationen zum Bauvorhaben im Angebot aufbereiten. Ob eine direkte Zahlung eines bewilligten Zuschusses an das ausführende oder abrechnungsberechtigte Unternehmen möglich ist, wird für den jeweiligen Fall mit der zuständigen Pflegekasse und den Beteiligten geklärt. Eine pauschale Direktabrechnung wird nicht zugesagt.
Angebot und Umsetzung
Beschreiben Sie den Zustand Ihres Badezimmers, die gewünschten Veränderungen und den Bauort. Erst nach Prüfung der technischen Voraussetzungen kann ein projektspezifisches Angebot erstellt werden.
Häufige Fragen zu Badsanierung & Badmodernisierung
1. Was kostet eine Badsanierung?
Die Kosten hängen von Raumgröße, Zustand, Ausstattung und erforderlichen Gewerken ab. Ein belastbarer Preis setzt eine Prüfung des konkreten Vorhabens voraus.
2. Ist eine teilweise Badsanierung möglich?
Ja, sofern die technischen Gegebenheiten dies zulassen. Im Angebot wird geklärt, welche Bauteile erhalten bleiben können.
3. Kann eine Pflegekasse den Badumbau bezuschussen?
Bei Pflegegrad 1 bis 5 kann für geeignete wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ein Zuschuss von bis zu 4.180 Euro nach § 40 Abs. 4 SGB XI in Betracht kommen. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse.
4. Rechnet HWC-Bauservice direkt mit der Pflegekasse ab?
Eine direkte Auszahlung oder Abrechnung ist nur möglich, wenn das konkrete Verfahren rechtlich zulässig und mit der Pflegekasse abgestimmt ist. Sie wird nicht pauschal zugesagt.
5. Wer führt Sanitär- und Elektroinstallationen aus?
Soweit diese Arbeiten zulassungspflichtigen Handwerken zuzuordnen sind, werden entsprechend handwerksrechtlich berechtigte Partnerunternehmen eingesetzt.
6. Wie erhalte ich ein Angebot?
Übermitteln Sie uns den Bauort, eine kurze Beschreibung und Ihre Kontaktmöglichkeit über das Anfrageformular.
Ihr Vorhaben besprechen
Beschreiben Sie Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt. Wir prüfen Ihre Anfrage und klären die nächsten Schritte.
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